Gebühren für Müllabfuhr, Wasser und Kanal
(Stand 01.01.2012)
Müllabfuhrgebühren:
Grundgebühr je Haushalt bzw. Gewerbebetrieb/Jahr € 57,75
Grundgebühr für Zweitunterkünfte u. Ferienwohnungen/Jahr € 21,--
Variable Gebühr für Privathaushalte:
1-Personen-Haushalt € 23,50
2-Personen-Haushalt € 40,30
3-Personen-Haushalt € 53,80
4-Personen-Haushalt € 67,20
5-Personen-Haushalt € 80,70
6-Personen-Haushalt € 87,40
7-Personen-Haushalt € 94,10
8-Personen-Haushalt € 94,10
9-Personen-Haushalt € 94,10
Im Bedarfsfall können Restmüllsäcke (60 l) für die zusätzliche Sammlung von Restmüll zugekauft werden. Ein Restmüllsack kostet € 1,50.
Haushalten, die für die Restmüllentsorgung eine Mülltonne (120 l) anmieten, wird ein jährlicher Tonnenzuschlag von € 5,88 verrechnet.
Variable Gebühr für Betriebe und sonstige Einrichtungen:
pro 120-Liter-Tonne € 49,50
pro 240-Liter-Tonne € 156,00
pro 770-Liter-Tonne € 625,80
pro 1100-Liter-Tonne € 841,40
Die Abfuhrgebühr für Zweitunterkünfte und Ferienwohnungen beträgt jährlich € 30,45.
Biomüllabfuhr:
Biotonne (90 l) € 146,50
Biotonne (120 l) € 195,30
Biotonne (240 l) € 390,60
Bio-Abfallsack (15 l) € 1,65
Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich 10 % Umsatzsteuer.
Wassergebühren:
Einmaliger Wasserleitungsbeitrag € 10,76 je m2 verbauter Fläche (lt. Berechnungsfaktor);
Wasserbenützungsgebühr € 1,00 je m3 verbrauchter Wassermenge und für landwirtschaftliche Betriebszwecke (Viehhaltung) € 0,83 je m3.
Wasserzählergebühr € 10,00 je Zähler und Jahr
Gebühren zuzüglich 10 % Umsatzsteuer.
Kanalgebühren:
Einmaliger Kanalisationsbeitrag € 16,24 je m2 verbauter Fläche laut Bauplan
(Erd- und Obergeschoß werden zu 100 % und Keller und Dachgeschoß zu 50 % angerechnet);
Kanalbenützungsgebühr € 2,10 je m3 verbrauchter Wassermenge;
Für Gäste bei Fremdenbeherbergungen werden 100 l pro Gast und Nacht verrechnet.
Gebühren zuzüglich 10 % Umsatzsteuer.
Die Messung des Wasserverbrauches erfolgt über einen Hauswasserzähler oder pauschal (Wasserverbrauch von 40 m3 pro Person/Jahr werden verrechnet). Umstellungen bei der Abrechnung (pauschal oder über Zähler) werden generell nur mit 1.1. jeden Jahres durchgeführt!
Gemeindeamt Amering, Sonnenrain 11, A - 8742 Obdach, Telefon: +43 (0) 3578 / 2317 -0



